Persönliche Vorbemerkungen:
Ich möchte Ihnen im folgenden einen Einblick in meine Tätigkeit als Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin geben. Es ist mir auch ein Anliegen, Ihnen die weit verbreitete Scheu vor einem Psychologen zu nehmen. In vielen Bereichen unseres Lebens hat die psychologische Tätigkeit Einzug gehalten, etwa in der Wirtschaft, in Beratungsstellen, Krankenanstalten oder in freier Praxis. Sowohl seelische als auch körperliche Leiden lassen sich durch psychologische Beratung und dem Einsatz diverser psychologischer Therapien und Methoden verhindern bzw. gezielter und schonender behandeln und nachhaltiger heilen.
Wie und Was ich arbeite:
Die Basis jeder gemeinsamen Arbeit ist für mich die vertrauensvolle Beziehung zu meinen KlientInnen. Es ist mir wichtig, auf die individuellen Eigenheiten der Betroffenen einzugehen und Behandlungsmaßnahmen an diese anzupassen. Mein Arbeitsansatz ist lösungs- und ressourcenorientiert, d.h. der Mensch selbst trägt den Schlüssel der Lösung in sich; meine Aufgabe besteht darin, bei der Suche zu helfen. Es gilt dabei auch, die "gesunden", positiven Anteile herauszufinden und für die psychologische Therapie zu mobilisieren. Wertschätzung und Akzeptanz Ihrer Person stellen für mich einen wesentlichen Begegnungsgrundsatz dar. Damit verbunden ist ein humanistisches Menschenbild: Jeder Mensch ist aktiver Gestalter seiner eigenen Existenz und auch eine spezifische "Lebensphilosophie", nach der Probleme als etwas völlig Normales angesehen werden; diese sind Elemente jedes menschlichen Lebenslaufes, ja geradezu notwendige Impulse für Entwicklung und persönliches Wachstum.
Als einen wesentlichen Grundpfeiler meiner Tätigkeit sehe ich die absolute Verschwiegenheit, die auch eine Berufspflicht darstellt.
In einem Erstgespräch bespreche ich mit der KlientIn den Problembereich sowie die Art und die Dauer der Behandlung. Als Hilfsmittel zur Klärung kann eine klinisch-psychologische Diagnostik sinnvoll eingesetzt werden. Im Rahmen der klinisch-psychologischen Behandlung (Psychologische Therapie) erarbeiten wir gemeinsam Behandlungsziele. Mit den KlientInnen bespreche ich auch die geplanten Interventionsformen und therapeutischen Techniken.
Klinisch-psychologische Diagnostik:
Als Diagnose bezeichnet man in der Psychologie die Feststellung des Vorhandenseins oder Ausprägungsgrades von psychologischen Merkmalen (Eigenschaften, Fähigkeiten, Verhaltensweisen usw.). Klinisch-psychologische Diagnostik bedeutet in diesem Sinne die Untersuchung von Menschen hinsichtlich Leistungfähigkeit, Persönlichkeitsmerkmalen, Verhaltensstörungen, psychischen Veränderungen und Leidenszuständen, sowie sich darauf gründende Beratungen, Prognosen, Zeugnissen und Gutachten. Die Methoden der psychologischen Diagnostik lassen sich nach der Art der Informationsgewinnung in vier Kategorien einteilen:
Interviews,
Erhebungen von Lebensgeschichten und archivierten Daten,
Tests im engeren Sinne und
Situationsbeobachtungen.
Klinisch-psychologische Behandlung (Psychologische Therapie):
Klinisch-psychologische Behandlung hilft Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Familien dabei,
persönliche Entwicklungen und ganzheitliche Gesundheit zu fördern,
seelische Belastung zu verringern und
Krisen zu bewältigen
Die psychologische Therapie stellt einen sehr interaktiven Prozeß zwischen der KlientIn und PsychologIn dar. Es geht nicht nur um die Erarbeitung von Zielen und deren Umsetzungsmöglichkeiten; darüber hinaus ist die PsychologIn auch in den Ablauf der Realisierungen eingebunden. Der interaktive Prozeß betrifft dann die Planung ebenso wie deren Erprobung in Situationen des täglichen Lebens und die Überprüfung der Wirksamkeit dieser Vorgehensweise.
Folgende Interventionsformen und therapeutische Techniken können exemplarisch zur Anwendung gebracht werden:
Lösungsorientierte Gesprächsführung
Entspannungsverfahren (z.B. Progressive Muskelrelaxation, Imaginationen)
Kognitive Therapien (z. B. Veränderung hinderlicher Gedanken)
Selbstsicherheitstraining
Strategien zum Umgang mit Ängsten
Biografiearbeit
Einsatz kreativer Medien
Problemlösetechniken
Psychologische Erziehungs - und Familienberatung:
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Mit welchen Anliegen können Sie zu mir kommen?
Zielgruppe:
Informationen zum Psychologengesetz:
Seit 1991 sind der Bereich der Klinischen Psychologie und Gesundheitspsychologie
gesetzlich geregelt (BGB. Nr. 360 aus 1990). Aufgrund dieses Gesetzes gilt der Beruf
des Psychologen als Freier Beruf, was u.a. bedeutet, dass von Psychologen
nur wissenschaftlich geprüfte und anerkannte Methoden zur Anwendung gelangen
dürfen. Der Titel des Klinischen Psychologen bzw. Gesundheitspsychologen ist
per Gesetz geschützt.
Wer sich also Psychologe nennt, muß ein Psychologiestudium absoviert haben. Klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen haben nach dem Studium eine zusätzliche Ausbildung mit Praktikum absolviert und sind zur selbständigen Berufsausübung berechtigt.
Das Tätigkeitsfeld eines Psycholgen i.a. umfaßt die Untersuchung, Auslegung, Änderung und Vorhersage des Erlebens und Verhaltens von Menschen unter Anwendung wissenschaftlich- psychologischer Erkenntnisse und Methoden.
Die Aufgaben des Psychologen im Gesundheitswesen umfassen gemäß Psychologengesetz,
1. die klinisch-psychologische Diagnostik normaler und pathologischer psychischer Funktionen hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Persönlichkeitsmerkmale, Verhaltensstörungen, psychischer Veränderungen und Leidenszustände, sowie sich darauf gründende Beratungen, Prognosen, Zeugnisse und Gutachten.
2. die Anwendung psychologischer Behandlungsmethoden, zur Prävention, Behandlung und Rehabilitation von Einzelpersonen und Gruppen sowie
3. die Entwicklung gesundheitsfördernder Maßnahmen und Projekte.
Letzterer Bereich wird dem sog. Gesundheitsheitspsychologen zugeordent; es handelt sich um jene psychologischen Maßnahmen, die nicht unmittelbar "heilenden" (kurativen) Zwecken dienen, von denen jedoch krankheitspräventive und gesundheitsfordernde Wirkungen ausgehen. Im wesentlichen sind dies Aufklärungsarbeit, Beratung hinsichtlich Lebensweise und Lebensstil (z.B. im Zusammenhang mit Risikofaktoren) sowie organisationspsychologische Maßnahmen (etwa Aufklärung über Aufbau und Funktionieren des sog. "Gesundheitsssystems").
Der Klinische Psychologe befaßt sich mit krankheitswertigen psychischen Störungen und den psychischen Aspekten somatischer Störungen.Die Tätigkeit ist eher dem kurativen Bereich zuzuordnen.
( Einige) Berufspflichten:
Deklarationspflicht:
Klinische Psychologen und
Gesundheitspsychologen haben in ihrer Tätigkeit ihre Berufsbezeichnungen zu führen.
Nur sie dürfen das auch. Ob solche Angaben stimmen und berechtigt sind oder
nicht, kann man aus einer Liste des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit
und Generationen erfahren.
Aufklärungspflicht:
Aus der Sorgfaltspflicht ergibt
sich für Klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen die Verpflichtung den
Klienten (oder den gesetzlichen Vertreter) Auskünfte über die Behandlung,
insbesondere über Art, Umfang und Frequenz und dem Honorar zu erteilen.
Verschwiegenheitspflicht:
Klinische Personen und
Gesundheitspsychologen sowie ihre Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über
alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen
Geheimnisse verpflichtet. Um Unsicherheiten darüber zu vermeiden, was unter
einem Geheimnis im einzelnen genau zu verstehen ist, wäre es jedenfalls ratsam,
gegenüber dem Psychologen bekannt zu machen, was tatsächlich konkret unter
einem Geheimnis in der Behandlung zu verstehen sei. Eine Entbindung von der
Verschwiegenheitspflicht ist in keinem Falle möglich, also auch nicht durch
Gerichte und auch nicht vom betroffenen Klienten selbst. Von der Zeugenpflicht können
sich Psychologen nach § 152 der StPO aufgrund ihrer Tätigkeit ebenfalls
entschlagen.
Dokumentationspflicht:
Psychologen haben über ihre
Klienten eine Dokumentation zu führen. Mangels genauer gesetzlicher Bestimmung
hat diese Dokumentation solche Inhalte zu umfassen, welche der Arzt in seiner
Krankengeschichte ebenso zu führen hat. Dies sind im allgemeinen mindestens
Personaldaten, Vorgeschichte, Diagnose, Krankheitsverlauf sowie Art und Umfang
der diagnostische, beratenden und therapeutischen Leistungen. Diese
Dokumentation sind vom Psychologen 10 Jahre lang aufzubewahren.
Weiterbildungspflicht:
Klinische Psychologen und
Gesundheitspsychologen haben ihren Beruf nach bestem Wissen und Gewissen und
unter Beachtung der Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft auszuüben.
Diesem Erfordernis ist insbesondere durch den regelmäßigen Besuch von in- und
ausländischen Fortbildungsveranstaltungen zu entsprechen.